Donnerstag, 8. März 2018
Mittwoch, 7. Januar 2015
EU-Austritts-Volksbegehren eingereicht. Pressekonferenz, Medienstimmen etc.
Unmittelbar nach der Einreichung nahmen Vertreter des Pesonenkomitées im "Presseclub Concordia" in einer über mehrere Kanäle allen größeren Redaktionen im Rundfunk- und Printbereich rechtzeitig bekanntgegebenen Pressekonferenz zu den Beweggründen ihrer Unterstützung des EU-Austritts-Volksbegehrens Stellung. Redner bei der Pressekonferenz waren Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt", Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von "Animal Spirit", Mag. Markus Lechner, Finanzbeamter i.R., Renate Zittmayr, Bäuerin, und Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom.
Einige Ausschnitte der Pressekonferenz siehe Websseite von O-Ton.at (Registrieren bzw. anmelden nicht vergessen!)
Einige Pressestimmen:
Ganze Woche
Austria Presse Agentur APA-OTS
Wirtschaftsblatt
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
eingereicht am 17. 12. 2014
B E G R Ü N D U N G des Einleitungsantrags:
So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet - Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV. Darin heißt es
in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:
"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:
"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme". Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
Argumente für den EU-Austritt Österreichs:

https://euaustrittoesterreich.files.wordpress.com/2016/11/schachtschneider-argumente-eu-austritt.pdf
Mittwoch, 5. November 2014
Neues Gutachten von Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zum Thema:
Rechtliche, politische und
wirtschaftliche Grundlagen für einen Austritt
Österreichs aus
der Europäischen Union
Professor Schachtschneider legt in dem Gutachten in fundierter Weise dar, daß
- die enormen Haftungsverpflichtungen, die Österreich durch ESM, Fiskalpakt, Bankenunion etc. eingegangen ist, ab dem Zeitpunkt des EU-Austritts nicht mehr schlagend werden können! Und dabei geht es um viele Miliarden Euro, die der österr. Volkswirtschaft heute fehlen und ihr - d.h. uns allen - dann wieder zugute kämen.
- die Rückkehr zum österr. Schilling anstelle des TEURO natürlich mit einem Umtauschverhältnis von 1:1 vorzunehmen ist, wodurch keinerlei Nachteile weder für die Wirtschaft noch für die Konsumenten zu befürchten seien, im Gegenteil: wir würden volkswirtschaftlich profitieren!
- es auch bei den enormen Schulden, die Österreich aufgrund einer verantwortungslosen Ausgabenpolitik vor allem seit dem EU-Beitritt eingegangen ist, durch die Rückkehr zum Schilling wertmäßig zu einer Schuldenminderung kommen würde.
Im Vorwort von Prof.
Schachtschneider dazu heißt es (Auszug): „Es ist somit rechtlich und politisch
wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch
besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem
Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik der
Republiken, dem ‚Föderalism freier Staaten‘, wie Kant ihn in seiner
wegweisenden Schrift ‚zum ewigen Frieden‘ vorgeschlagen hat.
Zu diesem Europa gehört vor allem Rußland und dieses Europa
kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.“
Montag, 3. November 2014
Infostand-Aktionstage für das Volksbegehren 2014 jeweils 9-16 Uhr (wenn nicht anders angegeben)
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| Jeweils 9-16 Uhr (wenn nicht anders angegeben) Meist mit Notar! |
Zwischenstand: 9250
gemeindeamtlich bestätigte Unterstützungs-Erklärungen. 9500 sollten
reichen, eine Reserve ist notwendig.
Anfragen: Inge Rauscher, Tel.: 02242/70516 oder ihu@a1.net - bzw. Renate Zittmayer 0664/425 19 35
Die nächsten Info-Stand-Aktionstage:
-Montag, 10. November 2014, , in WIEN-FAVORITEN/Reumannplatz Nähe U-1-Aufgang "Quellenstraße",
Notar von 10 bis 13 h und von 14 bis 16 h
-Dienstag, 11. November 2014, in WIEN-FLORIDSDORF, vorm Schnellbahnhof
Notar von 10 bis 13 h und von 14 bis 16 h
-Donnerstag, 20. November, in ST. PÖLTEN, Kremsergasse/Ecke Domgasse, von 8 bis 15 Uhr
Notar von 9 bis 12 Uhr
-Donnerstag, 27. November, WIEN-Floridsdorf von U-Bahn und Schnellbahnausgängen, Notar von 10 bis 12 h und 14 bis 16 h
-Freitag, 28. November, WIEN-Kagran, vor U-Bahn-Ausgang,
Notar von 10 bis 13 h und 14 bis 16 h
Die Arbeit an der Einleitung des EU-Austritts-Volksbegehrens wird 2014 mit besonderer Intensität weitergehen. Bis Anfang Dezember haben wir noch „Zeit“, die gesetzlich geforderte Zahl gemeinde-amtlich/notariell bestätigten Unterstützungserklärungen zu schaffen; mehr als 9000 gültige, liegen uns dzt. vor. Wer von den WEGWARTE-Empfängern noch nicht im Vorjahr (2013) oder heuer im Magistrat/ Bezirksamt/Gemeindeamt oder vor‘m Notar unterschrieben hat, möge dies bitte unbedingt so rasch wie möglich nachholen. Unterschriften aus früheren Jahren zählen nicht (mehr), wie in früheren WEGWARTE- Ausgaben erläutert. Jede in den genannten Behörden geleistete Unterschrift erspart unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Zeit und Geld, das wir ansonsten für noch mehr Aktionstage und Notarhonorare aufwenden müssen. Letzteres ist das größte Problem beim Zustandekommen der nötigen Zahl von Unterstützungs-Erklärungen! Allen herzlichen Dank, die dabei bisher mitgeholfen haben; wir müssen hoffen, daß dies auch weiter möglich sein wird....
Haupsächliche EU-Kritik:
- Demokratiedefizit
- neoliberale Wirtschaftsverfassung
- EU-Militarisierung mitsamt Aufrüstungsverpflichtung (Kriege auf der ganzen Welt möglich)
- Mehr Kritik hier>>>
Zeigen Sie den Politikern mittels Volksbegehren, dass Sie mit der EU-Entwicklung nicht einverstanden sind: Unterstützen
Sie die Einleitung des Volksbegehrens über den Austritt Österreichs aus
der Europäischen Union! Österreich soll im Bundesstaat EU aufgehen -
eine politische Union geschaffen werden. Wir fordern eine
Volksabstimmung über den Verbleib in der EU.
Wenn auch Volksbegehren nicht bindend in Gesetze münden, ist es wichtig auf die Politiker Druck zu machen. Die Politik muss über die Meinung der Bevölkerung Bescheid wissen. Die Regierung hat den Volkswillen vollkommen aus dem Auge verloren und schließt Verträge ab, die nie vom Staatsvolk genehmigt werden würden.
Unterschreiben Sie umgehend die U-Erklärung für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union am Gemeinde- oder Bezirksamt. ~10 Minuten Zeitaufwand für die Chance auf mehr direkte Demokratie in Österreich statt einer bürokratischen Diktatur, einer EU-Haftungs- Schulden- und Zahlungsunion. Zeigen Sie Mut zur Wahrheit, zeigen Sie Mut, um die Wahrheit zu Sagen: über das Versagen der EU, Nein zu Euro, ESM, TTIP, TISA und CETA, Nein zu dieser Zusammenarbeit in Europa, Nein zur EU - Ja zu Österreich als neutrale, demokratische Republik mit künftiger starker direkter Demokratie!
Samstag, 1. November 2014
Montag, 12. Mai 2014
Die Politik der Kriegstreiber USA und EU vergewaltigt jegliches Völkerrecht! Am Beispiel der Ukraine
25 der 28 EU-Mitgliedstaaten
sind gleichzeitig NATO-Mitglieder, darunter alle großen
EU-Staaten. Die Militärallianz der NATO ("North Atlantic Treaty
Organisation") wurde ursprünglich als Verteidigungsbündnis deklariert, hat
aber in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Angriffskriege geführt und Tod und
unermeßliches Leid über Millionen von Menschen gebracht: Irak, Serbien,
Afghanistan, Libyen sind nur einige der jüngsten, schrecklichen Beispiele
dafür. Keiner dieser Staaten war auch nur die geringste Bedrohung für USA oder
EU oder hätte eine reale (militärische) Chance gehabt, sich gegen deren
Angriffe zu wehren. Bei all diesen Kriegen
waren EU-Staaten an der Seite der USA für
die großflächige Vernichtung von Leben, Infrastruktur und Kultur mitverantwortlich. Das ist nur Vielen, die
glauben, daß die EU ein "Friedensprojekt" sei, nicht bewußt oder es
wird eben verdrängt, weil "weit weg" und nicht "bei uns".
Das macht es aber um nichts besser!
Erst
jetzt, wo diese ungeheuerliche Politik von USA und EU angesichts der von ihnen
herbeigeführten Lage in der Ukraine eine militärische
Konfrontation mit der Atom-macht Rußland geradezu heraufbeschwört, wachen auch "bei
uns" viele Menschen auf und beginnen, die Gefahr zu erkennen.
Derzeitige Ukraine-Regierung nicht
demokratisch legitimiert
Der
derzeitige Regierungschef Jazenjuk ist aus keiner Volkswahl hervorgegangen,
auch nicht in-direkt. Er ist das Ergebnis eines gewaltsamen Umsturzes, dem
jegliche rechtliche Legitimität fehlt, also eines Staatsstreiches. Mit diesem
wurde das wenige Tage zuvor (am 21.2.2014) von offiziellen Vertretern der
Ukraine, Rußlands und der EU (!) beschlossene Verhandlungsergebnis mit Gewalt
zunichte gemacht. Solche "Gewaltherrscher" werden von den USA und
allen ihnen hörigen Verbündeten in der EU und außerhalb sowie deren Medien-Sprachrohren
unterstützt. Damit wird der Gewalt als Mittel der Politik auch überall anders Tür und Tor geöffnet!
NGO's unterminieren Staaten
Seit
vielen Jahren sind in der Ukraine insgesamt zweitausend
(!)
sogenannte NGO's tätig, die meisten von den USA bzw. diesen nahestehenden
Geldgebern wie dem Multi-Milliardär Soros u.a. mit Riesenbeträgen finanziert, die auf eine
"Eindämmung Rußlands" hinarbeiten in
einem Land, das einen großen Bevölkerungsanteil an Russen
hat. Eine solche Unterminierungs-Tätigkeit von als "Stiftungen" u.ä.
Bezeichnungen getarnten "Agenten-Gruppen" mit ausländischer
Finanzierung ist an sich bereits ein grober Verstoß gegen das Völkerrecht, also
das Recht der jeweils ortsansässigen (Staats-)Völker auf Selbst-,
nicht Fremdbestimmung!
Der
langjährige Staatsrechtslehrer, Univ.Prof. Dr. Karl
Albrecht Schachtschneider, hat dazu wie folgt Stellung
genommen (kurze Auszüge):
Warum unterstützt die EU die
Aggressionspolitik der USA?
Die
NATO, geführt von den USA, will sich nach Osten bis an die Grenze Rußlands
ausdehnen. Das ist ein wesentlicher Zweck der stetigen Erweiterung der EU, der
wirtschaftlichen und auch politischen Basis des europäischen Teils der NATO.
.... Wenn die Ukraine zur NATO gehört, was die USA anstreben, wird sie Standort
von gegen Rußland und die GUS gerichteten Waffen werden, jedenfalls werden
können. Mit dem Umsturz in der Ukraine ist es bereits gelungen, diese aus der
GUS herauszubrechen. Das geht gegen die Sicherheitsinteressen der Russischen
Föderation und auch der GUS (Gemeinschaft unabhängiger Staaten). Rußland hat
nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Erweiterung der NATO nach Osten
zugelassen, auch schon die Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands in der
NATO.
Die
zwar nicht vertraglich, aber doch damals klare Zusage, die NATO nicht weiter
nach Osten auszudehnen, hat der Westen nicht eingehalten. Wenn ein
Bündnis, zumal ein Militärbündnis wie die NATO, zu mächtig wird, wird es zur Bedrohung der anderen Staaten und
büßt seine freiheitliche Rechtfertigung ein!
Und
zur angeblichen "Annexion" der Krim:
Recht auf Selbstbestimmung laut UNO-Charta
Das
Selbstbestimmungsrecht der
Bürger
der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die
Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu
gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Rußlands beim
Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das
Völkerrecht.
Nicht
die Staaten sind souverän, sondern die Menschen
als Bürger.
Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr
gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind
die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische
Freiheit
ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht
der Völker, der Kern der
Charta der Vereinten Nationen.
Dieses Recht schützt die Freiheit der
Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten.
Die
gesamte 6-seitige Stellungnahme von Prof. Schachtschneider mit dem Titel
"Der Kampf um die Krim als Problem des Staats- und Völkerrechts" kann
auf seiner Webseite www.kaschachtschneider.de eingesehen werden unter
"Zeitungsbeiträge" Nr. 66. Wird von uns auf Wunsch auch per Post
zugesandt.
NEUTRALITÄT ÖSTERREICHS nur möglich bei
einem Austritt aus der EU!
Anhand
der jetzigen Lage erkennen auch viele Bürger, wie
"mitgefangen-mitgehangen" alle EU-Mitgliedstaaten durch die
"Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) der EU sind, zu der
sie sich ja auch alle vertraglich verpflichtet haben - auch Österreich, das dies
aufgrund seiner im Verfassungsrang stehenden Neutralität gar nicht dürfte.... Auch die österreichische Regierung anerkennt die
Putschregierung in der Ukraine und trägt die Sanktionen mit, mit denen Rußland für
völkerrechtlich korrektes Handeln bestraft (!) wird, und ist damit
mitschuldig an der Zerrüttung geordneter politischer Beziehungen zu Rußland.
Ein
für einen neutralen Staat unmögliches Verhalten, mit dem Österreich in eine offenbar
von den USA in Kauf genommene militärische Konfrontation (!) mit Rußland mithineingezogen würde....
Wenn schon die EU sich in völlig unverantwortlicher Weise vor diesen Karren der
Politik der USA spannen läßt, sollte Österreich zur "immerwährenden
Neutralität" zurückkehren und diese auch "leben", was eben nur
außerhalb der EU mit ihrer Verstrickung in der NATO möglich ist. Dies erfordert
eben eine eigenständige Außenpolitik - siehe
Schweiz!
Dienstag, 6. Mai 2014
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